Bildung und Recht

Das Bildungsrecht erstreckt sich auf das gesamte Bildungswesen. Dabei stellt es Bestimmung des rechtlichen Rahmens für die Finanzierung und allgemeine Organisation von Bildungseinrichtungen auf. Angewendet werden soll es auf alle formalen Bildungsaktivitäten und alle Bildungsinstitutionen. Die Bildung hat eine hohe Priorität für eine demokratische Gesellschaft.

Das Bildungsrecht bezieht sich auf Kindergärten hin zur Hochschule über die allgemeine Schule, aber betrifft auch berufliche Ausbildungsverhältnisse. 

Durch das Bildungsrecht soll vorallem jedem Heranwachsenden in Unabhängigkeit zu dem Elternhaus eine gute Bildung gewährleistet werden. 

In Deutschland gibt es den Bildungsföderalismus. Folglich liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Bildungswesen, insb. das Schulwesen bei den 16 Bundesländern. Jedoch kann ein Bundesland nicht absolut frei entscheiden, sondern hat die Vorgaben des Grundgesetzes zu berücksichtigen. So ist beispielsweise zu erwähnen, dass Rechte der erziehungsberechtigten Eltern nach Art.6 Abs.2 GG, Rechte der Schüler*innen nach Art.2 Abs.1, Art.12 Abs.1 GG und auch ein staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag nach Art.7 Abs.1 GG dem entgegenstehen könnte.

Funktion des Bildungsrechts liegt in der Gewährleistung der Rechtssicherheit. Somit werden verbindliche Regeln aufgestellt und Verantwortlichkeiten benannt. 

Im öffentlichen Bereich des Bildungsrechts werden Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und Bürgern in Bildungsangelegenheiten geklärt. Handelt es sich hingegen um eine private Bildungseinrichtung oder eine Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind, so wird hingegen das Zivilrecht herangezogen. Jedoch spielt auch das Sozialrecht und das Arbeitsrecht im Bildungsrecht eine Rolle. 

Rechtsfragen im Bereich des Bildungsrechts können besonders in folgenden Fachrichtungen bestehen:

  • Zugang und Berechtigung
  • Zulassung
  • konkrete Details zu Prüfungsentscheidungen 
  • Pflichten und Beschränkungen 

Diese Seiten soll Ihnen veranschaulichen, welche Rechte und Pflichten den Bürger und den Staat im deutschen Bildungswesen betreffen.